20.02.2024

Organspende – eine Verpflichtung für jeden?

Prof. Günter Kirste und Christoph Botzenhart

Am 20.02.2024 fand in den Räumlichkeiten der Volksbank Ulm-Biberach ein hochkarätiger Vortrag zum Thema "Organspende - eine Verpflichtung für jeden?" statt. Die Veranstaltung, organisiert von Bürgerimpulse e.V., zog eine große Anzahl von Interessierten an. Referent des Abends war Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Kirste, der viele Jahre als Transplantationschirurg in Freiburg gearbeitet und dabei auch Pionierarbeit geleistet hat. Von 2007 bis 2013 war er medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), einer 1984 gegründeten, öffentlich rechtlichen Organisation, die gemäß dem Transplantationsgesetz (TPG) als zentrale Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland fungiert und annähernd 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Nach derzeit geltender Rechtslage gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet: Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die potenzielle Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zugestimmt haben.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland steht einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber und immer mehr besitzen einen Organspendeausweis. Personen, die sich für eine Spende entschieden haben, möchten mehrheitlich anderen helfen und ihrem Tod einen Sinn geben. Menschen, die sich dagegen entschieden haben, nehmen häufig an, ungeeignet zu sein.

2022 gab es bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 10,3 Organspenderinnen und - spender je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2021 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,0 Organspenderinnen und Organspender, die Organe nach dem Hirntod spendeten. Knapp 9.000 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. Ca. 750 Personen auf der Warteliste sind 2022 verstorben.

Prof. Kirste erläuterte zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Organspende in Deutschland, wobei er auf die Bedeutung des Transplantationsgesetzes einging und die aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet diskutierte. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Vergleich zu anderen Ländern ein vereinfachteres und praxisgerechteres Procedere wünschenswert wäre. Schon die Beantragung eines Organspendeausweises ist unnötig komplex und auch die Regelung, dass Lebendspenden nur im engsten verwandtschaftlichen Umfeld zulässig sind, sollte dringend überprüft werden. Grundsätzlich betonte er, dass die Organspende eine wichtige Möglichkeit ist, das Leben anderer Menschen zu retten oder zu verbessern, und dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, einen wertvollen Beitrag zu leisten.

Des Weiteren wurden in der Veranstaltung verschiedene ethische Fragen rund um das Thema Organspende diskutiert, wie beispielsweise die Bedeutung von Aufklärung und Sensibilisierung in der Gesellschaft, die Rolle der Medien bei der Berichterstattung über Organspenden sowie die Herausforderungen und Chancen der Organspende in der Zukunft.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Es entwickelte sich ein außergewöhnlich lebhafter Austausch, in dem unterschiedliche Standpunkte und Meinungen zur Organspende beleuchtet wurden.

Insgesamt war die Veranstaltung ein gelungener Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Organspende in Deutschland. Er sensibilisierte die Teilnehmer für die Bedeutung dieses Themas und regte dazu an, sich mit der eigenen Haltung zur Organspende auseinanderzusetzen.

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